Die vorliegende 2. Fassung einer "Roten Liste der
im Saarland gefährdeten Heuschrecken" ist das Ergebnis der seit 1990
gestiegenen Kenntnisse über die saarländische Heuschreckenfauna (vgl.
Abb. 1).
Die neu Rote Liste orientiert sich an dem Konzept für
Gefährdungskategorien, welches - unter Berücksichtigung der neuen internationalen
Kategorien - vom Bundesamt für Naturschutz im November 1993 erarbeitet
worden ist (vgl. SCHNITTLER et al. 1994).
Im Gegensatz zu den seit 1974 (und auch noch für die
erste Fassung der Roten Liste der im Saarland gefährdeten Heuschrecken;
DORDA et al. 1992) verwendeten Gefährdungskategorien (Zusammenstellung
in BLAB et al. 1984), geht das neue Konzept von einheitlichen Definitionen
der Gefährdungskategorien aus. Es beinhaltet eine Reihe von Verbesserungen,
die eine weitgehend objektive Gefährdungsanalyse für jede Art im berücksichtigten
Gebiet erlauben. Nach SCHNITTLER et al. (1994) sind dabei folgende Verbesserungen
zu nennen:
· Die
Definitionen der Gefährdungskategorien beziehen sich auf einen einheitlichen
Kriterienkatalog mit gruppenspezifisch definierten Skalen. Die Überlegungen
zur Einstufung einer Art können so (besser) nachvollzogen werden.
· Natürliche
Seltenheit und anthropogene Gefährdung werden unterschieden.
· Die
deutschen Kategorien werden international (IUCN) besser vergleichbar.
4.3.1 Kategorien und (aktuelle)
Gefährdungssituation
Im folgenden werden die der Neufassung der Roten Liste
zugrundegelegten Gefährdungskategorien genannt. Die von SCHNITTLER et
al. (1994) geforderte Kategorie "I" für gefährdete, wandernde
Tierarten (in bezug auf Heuschrecken wohl nur für die Europäische Wanderheuschrecke
Locusta migratoria zutreffend) wird nicht übernommen.
O Ausgestorben oder verschollen
Arten,
die im Bezugsraum verschwunden sind (keine wildlebenden Populationen mehr
bekannt). Ihre Populationen sind:
· nachweisbar
ausgestorben, ausgerottet oder
· verschollen
(es besteht der begründete Verdacht, daß ihre Populationen erloschen sind).
1 Vom Aussterben bedroht
Arten,
die so schwerwiegend bedroht sind, daß sie voraussichtlich aussterben,
wenn die Gefährdungsursachen fortbestehen.
Eines
der folgenden Kriterien muß erfüllt sein:
· Die
Art ist so erheblich zurückgegangen, daß sie nur noch selten ist. Ihre
Restbestände sind stark bedroht.
· Sie
ist seit jeher selten, nun aber durch laufende menschliche Einwirkungen
sehr stark bedroht.
· Die
für das Überleben der Art notwendige minimale kritische Populationsgröße
ist wahrscheinlich erreicht oder unterschritten.
Ein Aussterben kann nur durch sofortige Beseitigung
der Gefährdungsursachen oder wirksame Hilfsmaß´nahmen für die Restbestände
dieser Arten verhindert werden.
2 Stark gefährdet
Arten,
die erheblich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare menschliche
Einwirkungen erheblich bedroht sind.
Eines
der folgenden Kriterien muß zusätzlich erfüllt sein:
· Die
Art ist sehr selten bis selten.
· Die
Art ist noch mäßig häufig, aber sehr stark durch laufende menschliche
Einwirkungen bedroht.
· Mehrere
der biologischen Risikofaktoren treffen zu
· Die
Art ist in großen Teilen des früher von ihr besiedelten Gebietes bereits
verschwunden.
· Die
Vielfalt der von ihr besiedelten Standorte bzw. Lebensräume ist im Vergleich
zu früher weitgehend eingeschränkt.
Wird die
Gefährdung der Art nicht abgewendet, rückt sie voraussichtlich in die
Kategorie „vom Aussterben bedroht“ auf.
3 Gefährdet
Arten,
die merklich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare menschliche
Einwirkungen bedroht sind.
Eines
der folgenden Kriterien muß zusätzlich erfüllt sein:
· Die
Art ist selten.
· Die
Art ist mäßig häufig, aber stark durch laufende menschliche Einwirkungen
bedroht.
· Die
Art ist noch häufig, aber sehr stark durch laufende menschliche Einwirkungen
bedroht.
· Die
Art ist in großen Teilen des früher von ihr besiedelten Gebietes bereits
sehr selten.
· Mehrere
der biologischen Risikofaktoren treffen zu.
· Die
Vielfalt der von ihr besiedelten Standorte bzw. Lebensräume ist im Vergleich
zu früher eingeschränkt.
Wird die
Gefährdung der Art nicht abgewendet, kann sie in die Kategorie „stark
gefährdet“ aufrücken.
G Gefährdung anzunehmen, aber mangels Information exakte Einstufung nicht möglich
· Arten,
die sehr wahrscheinlich gefährdet sind.
· Einzelne
Untersuchungen lassen eine Gefährdung der betroffenen Populationen erkennen.
· Die
Informationen reichen aber für eine Einstufung in die Kategorien 1-3 nicht
aus.
· Die
taxonomische Umgrenzung der Art ist allgemein akzeptiert.
R Extrem selten (rarus, rare)
Seit jeher
extrem seltene bzw. sehr lokal vorkommende Arten.
· Es
ist kein merklicher Rückgang bzw. keine Bedrohung feststellbar.
· Die
Arten können aufgrund ihrer Seltenheit durch unvorhersehbare Einwirkungen
schlagartig ausgerottet oder erheblich dezimiert werden.
V Zurückgehend, Art der Vorwarnliste
Arten,
die merklich zurückgegangen sind, aber aktuell nicht gefährdet sind.
· Die
Art ist in großen Teilen des früher von ihr besiedelten Gebietes bereits
selten geworden.
· Die
Art ist noch häufig bis mäßig häufig, aber an seltener werdende Lebensräume
gebunden.
· Die
Art ist noch häufig, die Vielfalt der von ihr besiedelten Standorte bzw.
Lebensräume ist aber im Vergleich zu früher eingeschränkt.
Bei Fortbestehen
der bestandsreduzierenden menschlichen Einwirkungen ist in naher Zukunft
eine Einstufung in die Kategorie „gefährdet“ wahrscheinlich.
*Derzeit nicht als gefährdet angesehen
Arten
werden im Sinne der Roten Liste derzeit nicht als gefährdet angesehen,
wenn
· Sie
nicht extrem selten sind und
· Kein
merklicher Rückgang bzw. keine Gefährdung feststellbar ist und
· Die
Vielfalt der von ihnen besiedelten Standorte bzw. Lebensräume im Vergleich
zu früher nicht eingeschränkt ist oder
· Sie
über das früher von ihnen besiedelte Gebiet hinaus in Ausbreitung begriffen
sind.
**Ungefährdet
Arten
sind mit Sicherheit ungefährdet, wenn:
· sie
zumindest mäßig häufig sind und
· kein
merklicher Rückgang bzw. keine Gefährdung feststellbar ist und
· die
Vielfalt der von ihnen besiedelten Standorte bzw. Lebensräume im Vergleich
zu früher nicht eingeschränkt ist oder
· sie
über das früher von ihnen besiedelte Gebiet hinaus in Ausbreitung begriffen
sind.
D Daten mangelhaft
Die Informationen
zur Verbreitung, Biologie und Gefährdung einer Art sind mangelhaft, wenn
diese Arten
· bisher
oft übersehen bzw. im Gelände nicht unterschieden wurden oder
· erst
in jüngster Zeit taxonomisch untersucht wurden (es liegen noch zu wenige
Angaben über Verbreitung, Biologie und Gefährdung vor) oder
· taxonomisch
kritisch sind (die taxonomische Abgrenzung der Art ist ungeklärt).
Es ergibt sich die in Tab. 2 dargestellte Gefährdungssituation.
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